Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir als Unternehmen im VGH-Verbund sind als Websitebetreiber kontinuierlich bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://karriere.vgh.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Marketing: felix.schreiber@vgh.de

Inklusionsbeauftragteantje.lohmann@vgh.de

https://www.vgh.de/content/formulare/allgemeine-mitteilung/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Kontraste: Der Kontrast von Texten, Grafiken und Bedienelement ist nicht immer ausreichend. 
  • Tastaturfokus: Der Tastaturfokus ist teilweise schlecht oder garnicht zu erkennen.
  • Alternativtexte: Teilweise fehlen Alternativtexte für Bedienelemente oder Grafiken.
  • Videos ohne Untertitel: Eingebundene Videos sind ohne Untertitel.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen  
Hannah-Arendt-Platz 2  
30159 Hannover

Telefon: 0511 120-4007  
Fax: 0511 120-99-4036  
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.05.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.05.2024 überprüft.

Quelle: eRecht24